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Wertgutachten
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Gutachtenkosten:

Im Rahmen eines Privatauftrages gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung, welche sich an der gesetzlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) § 34 Wertermittlung orientiert.

Die Vergütung bei Gerichtsaufträgen erfolgt im Rahmen des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG).

§ 33 Gutachten

Das Honorar für Gutachten über Leistungen, die in dieser Verordnung erfaßt sind, kann frei vereinbart werden. Wird ein Honorar nicht bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart, so ist das Honorar als Zeithonorar nach §6 zu berechnen. Satz 1 und 2 sind nicht anzuwenden, soweit in den Vorschriften dieser Verordnung etwas anderes bestimmt ist.

§ 34 Wertermittlungen

(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken sind in der nachfolgenden Honorartafel festgesetzt.

(2) Das Honorar richtet sich nach dem Wert der Grundstücke, Gebäude, anderen Bauwerke oder Rechte, der nach dem Zweck der Ermittlung zum Zeitpunkt der Wertermittlung festgestellt wird; bei unbebauten Grundstücken ist der Bodenwert maßgebend. Sind im Rahmen einer Wertermittlung mehrere der in Absatz 1 genannten Objekte zu bewerten, so ist das Honorar nach der Summe der ermittelten Werte der einzelnen Objekte zu berechnen.

Wert
bis zu

Normalstufe

Schwierigkeitsstufe

von

Mittel

bis

von

Mittel

bis

25.565

225,00

258,00

291,00

281,00

358,00

435,00

50.000

323,00

358,50

394,00

384,00

460,50

537,00

75.000

437,00

487,00

537,00

517,00

625,00

733,00

100.000

543,00

603,50

664,00

643,00

776,50

910,00

125.000

639,00

709,50

780,00

755,00

908,50

1.062,00

150.000

725,00

803,00

881,00

856,00

1.029,50

1.203,00

175.000

767,00

852,50

938,00

912,00

1.095,00

1.278,00

200.000

860,00

955,50

1.051,00

1.017,00

1.224,50

1.432,00

225.000

929,00

1.030,00

1.131,00

1.095,00

1.319,50

1.544,00

250.000

977,00

1.085,00

1.193,00

1.157,00

1.392,50

1.628,00

300.000

1.071,00

1.187,50

1.304,00

1.264,00

1.521,50

1.779,00

350.000

1.149,00

1.273,00

1.397,00

1.356,00

1.632,00

1.908,00

400.000

1.207,00

1.343,00

1.479,00

1.425,00

1.718,50

2.012,00

450.000

1.266,00

1.406,00

1.546,00

1.490,00

1.797,00

2.104,00

500.000

1.318,00

1.464,50

1.611,00

1.559,00

1.878,50

2.198,00

750.000

1.563,00

1.737,50

1.912,00

1.847,00

2.228,50

2.610,00

1.000.000

1.776,00

1.978,00

2.180,00

2.104,00

2.534,50

2.965,00

1.250.000

1.981,00

2.199,00

2.417,00

2.336,00

2.814,00

3.292,00

1.500.000

2.164,00

2.404,00

2.644,00

2.548,00

3.073,50

3.599,00

1.750.000

2.357,00

2.617,00

2.877,00

2.780,00

3.348,50

3.917,00

2.000.000

2.510,00

2.786,00

3.062,00

2.956,00

3.560,50

4.165,00

2.250.000

2.671,00

2.960,00

3.249,00

3.150,00

3.793,50

4.437,00

2.500.000

2.856,00

3.171,50

3.487,00

3.382,00

4.069,50

4.757,00

Das Honorar ist, je nach Anzahl und Gewicht der Schwierigkeiten, nach verschiedenen Schwierigkeitsstufen analog der Honorartafel abzurechnen. Nicht enthalten sind Nebenkosten wie Kopien, Porto, Fahrtkosten nach Km-Pauschale sowie Zusatzleistungen, wie z.B. Anfertigung von Fotodokumentationen, etc.

Je nach Art und Umfang des Gutachtens kann auch die Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart werden. Der Stundensatz beträgt 65,- EUR.

Alle Preisangaben zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer!


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